Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wie sieht es aus wenn man in psychologischer Behandlung ist,und ein Ende nicht absehbar ist. Ist da eine erstellte Vollmacht ohne Notar oder Arzt Rechtskräftig.?
weis einer eine Antwort, würde mich freuen.
Wie sieht es aus wenn man in psychologischer Behandlung ist,und ein Ende nicht absehbar ist. Ist da eine erstellte Vollmacht ohne Notar oder Arzt Rechtskräftig.?
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12 Antworten:
DocFreitag 23.10.2011 09:49 | Alles Wichtige über Betreuung, Vollmacht, Verfügungen. Mustertexte sind auch dabei: Bewerten:0x2x Missbrauch melden |
RaLo 22.10.2011 22:57 | Es kommt bei den Kosten für die Vollmacht immer auf das vorhandene Vermögen an. Bewerten:0x2x Missbrauch melden |
Dschungi 22.10.2011 22:49 | @Ralo: Klar, der Notar kostet Geld, und nicht zu knapp, aber lieber nicht an der falschen Stelle sparen. Bewerten:0x4x Missbrauch melden |
RaLo 22.10.2011 22:32 | Mit dieser General-Vollmacht, von einem Notar bestätigt, konnte ich alle Angelegenheiten meiner verstorbenen Schwiegermutter in ihrem Sinne regeln und brauchte nicht extra eine Patientenverfügung Bewerten:0x3x Missbrauch melden |
DocFreitag 22.10.2011 15:43 | Die Vollmacht ist rechtsgültig, wenn man bei der Abfassung vollmachtsfähig ist. Dazu gehört: den Inhalt und die Auswirkungen der Vollmacht verstehen, sich mit freiem Willen entscheiden, die Entscheidung verständlich äußern können. Bewerten:0x5x Missbrauch melden |
Benutzer gelöscht? 22.10.2011 12:41 | Rechtskräftig? Ohne Notar oder Arzt ist NICHT zu empfehlen! Du musst wissen, zu welchem Zweck du diese aufsetzt und dementsprechend handeln! Bewerten:0x3x Missbrauch melden |
patient2006 22.10.2011 10:56 | Hallo,es kommt sicher darauf an,wie ernsthaft die Krankheit fortgeschritten ist. So lang ein Arzt nicht eine Unzurechnungsfähigkeit bestätigt,sollte es keine Probleme geben,ich rate dennoch,diese Verfügung in Beisein eines Bevollmächtigten zu erstellen,der dann gegenzeichnet,hab es selbst beim Notar gemacht,da kann keiner mehr reinreden,sollten große Wertsachen vorhanden,wie ein Haus,ist es gesetztlich vorgeschrieben,dass es notariell sein muß.Gruß Siegfried Bewerten:0x4x Missbrauch melden |
Dschungi 22.10.2011 00:57 | @Anja Crush: Seit 1993 gibt es keine Entmündigungen mehr. Auch der Betreute ist noch voll geschäftsfähig. VLG von Dschungi. :-)) Bewerten:0x6x Missbrauch melden |
ich wills wis… 21.10.2011 22:16 | Aus meiner eigenen Erfahrung: Bewerten:0x3x Missbrauch melden |
kia1 21.10.2011 21:13 | Da reicht auch jeder andere Zeuge, der das mit unterschreibt. Oder eben der Hausarzt. Wurde mir jedenfalls so gesagt und gilt für alle Menschen, auch die ohne psychologische Behandlung. Psychologische Behandlung bedeutet ja nicht geisteskrank, geschäftsunfähig, unmündig. Bewerten:0x6x Missbrauch melden |
Benutzer gelöscht? 21.10.2011 21:09 | Rechtskräftig ist die Vovo + Patverfg. schon... Jedoch würde ich sie doch von einem Notar beglaubigen lassen, weil dieser die Geschäftsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt bestätigt. Bewerten:0x9x Missbrauch melden |
anja_crush 21.10.2011 21:04 | Solange man nicht entmündigt wird, kann man jederzeit eine Vollmacht erstellen. Notar ist keiner nötig. Bewerten:1x2x Missbrauch melden |