Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Kingmani22
Benutzerbild von Kingmani22
Frage gestellt am
21.10.2011 um 20:57

Wie sieht es aus wenn man in psychologischer Behandlung ist,und ein Ende nicht absehbar ist. Ist da eine erstellte Vollmacht ohne Notar oder Arzt Rechtskräftig.?

weis einer eine Antwort, würde mich freuen.

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
Bewerten:0xNegative Bewertungen0x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

12 Antworten:

DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
23.10.2011 09:49

Alles Wichtige über Betreuung, Vollmacht, Verfügungen. Mustertexte sind auch dabei:
http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/publik/betreuungsrecht.pdf
https://publikationen.sachsen.de/bdb/download.do?id=4101529

Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
RaLo
Benutzerbild von RaLo
22.10.2011 22:57

Es kommt bei den Kosten für die Vollmacht immer auf das vorhandene Vermögen an.
Soviel mußte ich für meine eigene Vollmacht gar nicht bezahlen . Einfach mal beim Notar erkundigen. Das kostet nichts .

Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
22.10.2011 22:49

@Ralo: Klar, der Notar kostet Geld, und nicht zu knapp, aber lieber nicht an der falschen Stelle sparen.
Die Generalvollmacht ist gut. Guter Tip!
VLG von Dschungi. :-))

Bewerten:0xNegative Bewertungen4x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
RaLo
Benutzerbild von RaLo
22.10.2011 22:32

Mit dieser General-Vollmacht, von einem Notar bestätigt, konnte ich alle Angelegenheiten meiner verstorbenen Schwiegermutter in ihrem Sinne regeln und brauchte nicht extra eine Patientenverfügung
http://img26.dreamies.de/img/891/b/wfsfa9bl9zx.jpg

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
DocFreitag
Benutzerbild von DocFreitag
22.10.2011 15:43

Die Vollmacht ist rechtsgültig, wenn man bei der Abfassung vollmachtsfähig ist. Dazu gehört: den Inhalt und die Auswirkungen der Vollmacht verstehen, sich mit freiem Willen entscheiden, die Entscheidung verständlich äußern können.

Damit nicht im Nachhinein Zweifel entstehen und das Ganze angefochten wird, ist es ratsam, sich die Vollmacht durch einen Zeugen bestätigen zu lassen. Das KANN (muss nicht) ein Notar sein (und auch die notarielle Beglaubigung kann später angefochten werden). Vorgeschrieben ist ein Notar nur für Vollmachten, die Immoblien betreffen. Ich empfehle in erster Linie den Hausarzt, Psychiater, Therapeuten. Es können auch Angehörige, Freunde, Nachbarn etc. sein, das ist rechtlich erstmal egal, aber jeder kann sich wohl vorstellen, das die Unterschrift einer Privatperson im Zweifelsfall dann eben doch nicht so überzeugend ist.

Und wichtig: Der Vollmachtnehmer (also dejenige, der bevollmächtigt wird) sollte gegenzeichnen, dass er auch bereit ist, die Vollmacht zu übernehmen.

Entsprechende Mustertexte gibts im Web. Besser ist es, nicht bloß so ein fertiges Formular zu nehmen und die entsprechenden Stellen anzukreuzen, sondern anhand solcher Muster seinen eigenen persönlichen Text aufzuschreiben.

Wer unter Betreuung steht oder bei wem ein Betreuungsverfahren läuft, dem empfehle ich, die Vollmacht zur Gerichtsakte zu geben. Eine bessere Absicherung als durch den Betreuungsrichter gibts nicht.

@Dschungi. Richtig, Entmündigung gibts nicht mehr. Auch richtig: Man wird nicht durch Betreuung geschäftsunfähig. Trotzdem kann jemand geschäftsunfähig sein:
§ 104 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html
und wer geschäftsunfähig ist, kann keine Vollmachten erteilen. Allerdings muss Geschäfts-un-fähigkeit bewiesen werden, d.h. jeder Erwachsene ist geschäftsfähig, solange nicht ein Zivilgericht das Gegenteil feststellt.

Bewerten:0xNegative Bewertungen5x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Benutzer gelöscht?

22.10.2011 12:41

Rechtskräftig? Ohne Notar oder Arzt ist NICHT zu empfehlen! Du musst wissen, zu welchem Zweck du diese aufsetzt und dementsprechend handeln!

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
patient2006

22.10.2011 10:56

Hallo,es kommt sicher darauf an,wie ernsthaft die Krankheit fortgeschritten ist. So lang ein Arzt nicht eine Unzurechnungsfähigkeit bestätigt,sollte es keine Probleme geben,ich rate dennoch,diese Verfügung in Beisein eines Bevollmächtigten zu erstellen,der dann gegenzeichnet,hab es selbst beim Notar gemacht,da kann keiner mehr reinreden,sollten große Wertsachen vorhanden,wie ein Haus,ist es gesetztlich vorgeschrieben,dass es notariell sein muß.Gruß Siegfried

Bewerten:0xNegative Bewertungen4x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Dschungi
Benutzerbild von Dschungi
22.10.2011 00:57

@Anja Crush: Seit 1993 gibt es keine Entmündigungen mehr. Auch der Betreute ist noch voll geschäftsfähig. VLG von Dschungi. :-))

Bewerten:0xNegative Bewertungen6x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
21.10.2011 22:16

Aus meiner eigenen Erfahrung:
Eine solche Verfügung hat durchaus ihre Wirkung, ich besitze 2 von 2 Personen, die sie mir erteilt haben!
Bei allen normalen Rechtsfällen des Altags reicht diese auch aus, Schwierigkeiten machen jedoch die Banken, weil diese auf eine gerichtlich angeordnete "rechtliche Betreuung" bestehen!
Wenn Du also auch in diesem Bereich Sicherheit haben möchtest, dann wende Dich an das zuständige Betreuungsgericht - angesiedelt bei zuständigen Amtsgericht, und beantrage eben diese rechtliche Betreuung dortselbst! Dort wird dann alles geprüft und wenn für richtig befunden, auch angeordnet!
Ob der Weg über einen Notar einfacher geht, das kann ich nicht beurteilen!
Viel Erfolg im Sinne des Patienten und des Betreuers!
LG

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
kia1
Benutzerbild von kia1
21.10.2011 21:13

Da reicht auch jeder andere Zeuge, der das mit unterschreibt. Oder eben der Hausarzt. Wurde mir jedenfalls so gesagt und gilt für alle Menschen, auch die ohne psychologische Behandlung. Psychologische Behandlung bedeutet ja nicht geisteskrank, geschäftsunfähig, unmündig.

Bewerten:0xNegative Bewertungen6x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Benutzer gelöscht?

21.10.2011 21:09

Rechtskräftig ist die Vovo + Patverfg. schon... Jedoch würde ich sie doch von einem Notar beglaubigen lassen, weil dieser die Geschäftsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt bestätigt.

Schau hier nochma:
http://www.sanego.de/Frage_52255_Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung

Bewerten:0xNegative Bewertungen9x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
anja_crush
Benutzerbild von anja_crush
21.10.2011 21:04

Solange man nicht entmündigt wird, kann man jederzeit eine Vollmacht erstellen. Notar ist keiner nötig.

Bewerten:1xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
[]