Dentinadhäsive Kompositrestauration DAR ("Kunststofffüllung")

Mithilfe der dentinadhäsiven Kompositrestauration (DAR) ist es heutzutage möglich, auch relativ stark durch Karies zerstörten Zähnen ihr natürliches Aussehen zurückzugeben und somit ohne Überkronung zu erhalten.

Eine lege artis hergestellte DAR braucht ca. den dreifachen Zeitaufwand wie eine "normale" Kassenfüllung.

Bei der DAR werden die verschiedenen Zahnhartsubstanzen Schmelz und Dentin so vorbehandelt, dass der Kunststoff sozusagen mit dem Zahn wieder eine Einheit bildet, die Füllung wird mit dem Zahn fest verklebt. Dadurch können auch sehr dünne Zahnareale erhalten bleiben, da eine Bruchgefahr dadurch minimiert wird.

Bei der normalen "Kassenfüllung" unterbleibt diese Verklebung, die Füllung ist zwar dicht, der Zahn wird aber nicht stabilisiert, so dass bei größeren Füllungen die Frakturgefahr der Restzahnsubstanz erheblich zunimmt. Im schlimmsten Fall kann der Zahn so unglücklich brechen, dass er entfernt werden muß.

Deswegen werden stärker zerstörte Zähne oft überkront, was eben bei Verwendung der DAR-Technik nicht mehr notwendig ist.

Aufgrund des erheblich erhöhten Arbeitsaufwandes der DAR gegenüber der normalen Kassenfüllung ergibt sich für Kassenpatienten eine Zuzahlungspflicht, die aber erheblich niedriger als bei einer Krone ist.

Bei sehr großen Restaurationen, bei denen ggfs. die gesamte Zahnkrone aufgebaut wird, kann es auch zu bei Privatversicherten zu Selbstbehalten kommen.

Eine hervorragende Indikation der DAR sind auch die immer häufiger vorkommenden "nicht-kariösen Zahnhartsubstanzdefekte", wie Zahnhalsdefekte (meist durch zu kräftiges und falsches Zähneputzen verursacht) oder Säureerosionen (meist durch zu häufigen Konsum von sauren Speisen und Getränken verurscht).

Gut gemachte DARs können Haltbarkeitszeiten von bis zu 20 Jahren aufweisen

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Arzt

Die ist ein Experten-Beitrag von:
Dr. med. dent. Christian GrünerDr. med. dent. Christian Grüner
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