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Dr. med. dent. Jan Bussler, München, Implantologie, Zahnarzt

Dr. med. dent. Jan Bussler
Dr. med. dent. Jan Bussler wurde 1 mal bewertet mit 2 von 10 Punkten
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Informationen über Dr. med. dent. Jan Bussler, München

Praxis Dr.med.dent. Jan Bussler Zahnarzt

Arnulfstr. 199
80634 München
Bayern
Deutschland

Kontakt:

Telefon: 089/152484
Fax: 089/1578309
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Fachgebiete:

Spricht: Deutsch.

Die Berufsgruppe ist Niedergelassener Zahnarzt.

Versicherung: gesetzlich.
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2,0 Leistung

Behandlungserfolg
Kompetenz
Beratungsqualität
Team Freundlichkeit
Praxisausstattung
Mitbestimmung
Empfehlung
  • War die Behandlung erfolgreich? Konnte der Arzt ihnen helfen?
  • Wie beurteilen Sie die fachliche Kompetenz des Arztes? Hatten sie den Eindruck, dass die richtigen Behandlungsmethoden gewählt wurden?
  • Wie beurteilen Sie die Beratung durch den Arzt? Wurden die Diagnosen und Behandlungen erklärt?
  • Fanden sie die Wartezeit auf einen Termin und im Wartezimmer angemessen?
  • Wie war die Freundlichkeit des Praxisteams? Am Telefon, Empfang und die Arzthelferinnen?
  • Wie ist die Praxis ausgestattet? Modern? Sauber?
  • Wurden sie ausreichend in die Entscheidungen einbezogen?
  • Empfehlen Sie den Arzt?

5,0 Wartezeit

Terminvereinbarung
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beträgt: 4 Tage.

Die durchschnittliche Wartezeit im Wartezimmer beträgt: 5 Minuten.
1Bewertung
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23.08.2014Letzte Bewertung
4 TageDie letzte Wartezeit für einen Termin
5 MinDie letzte Wartezeit im Wartezimmer

Punkteverteilung Leistung

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Punkteverteilung Wartezeiten

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Versichertenstruktur

100% gesetzlich versichert,0% privat versichert,0% Selbstzahler Bild

Weitere Informationen

Über uns

An dieser Stelle hat Herr Dr. med. dent. Jan Bussler die Möglichkeit zusätzliche Informationen für Patienten zu hinterlegen. Besonders interessant sind hier: Behandlungsschwerpunkte, Behandlungsmethoden, Untersuchungsmethoden oder spezielle Diagnosemethoden und -geräte.

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Patientenberichte

  • Bewertung Nr. 340.849 für Dr. med. dent. Jan Bussler vom

    Bewertung

    Behandlungserfolg
    Kompetenz
    Beratungsqualität
    Team Freundlichkeit
    Praxisausstattung
    Mitbestimmung
    Empfehlung
    Gesamt-Durchschnitt
    2,0 / 10
    Terminvereinbarung


    Wartezeit auf einen Termin:4 Tage
    Wartezeit im Wartezimmer:5 Minuten
    Behandlungs-Dauer: Oktober 2010 bis Oktober 2010
    Versicherung: Der Patient ist gesetzlich versichert.
    Geschlecht des Patienten:männlich
    • War die Behandlung erfolgreich? Konnte der Arzt ihnen helfen?
    • Wie beurteilen Sie die fachliche Kompetenz des Arztes? Hatten sie den Eindruck, dass die richtigen Behandlungsmethoden gewählt wurden?
    • Wie beurteilen Sie die Beratung durch den Arzt? Wurden die Diagnosen und Behandlungen erklärt?
    • Fanden sie die Wartezeit auf einen Termin und im Wartezimmer angemessen?
    • Wie war die Freundlichkeit des Praxisteams? Am Telefon, Empfang und die Arzthelferinnen?
    • Wie ist die Praxis ausgestattet? Modern? Sauber?
    • Wurden sie ausreichend in die Entscheidungen einbezogen?
    • Empfehlen Sie den Arzt?

    Wegen eines abgebrochenen Frontzahns habe ich die Praxis von Herrn Dr. Bussler konsultiert.
    Nach eingehender Untersuchung hatte mir Herr Dr. Bussler zu einem Implantat geraten und festgestellt, dass aufgrund von zuviel Knochenverlust ein Knochenaufbau vor der Implantierung erfolgen muss.
    Die Reste des abgebrochenen Frontzahns wurden entfernt. Im Nachgang bekam ich für den fehlenden Frontzahn ein Provisorium. Danach wurde ein Heil.- und Kostenplan erstellt.

    Weil mir bekannt ist, dass bei jedem chirurgischen Eingriff Risiken entstehen können, über die mich Herr Dr. Bussler nicht aufgeklärt hat, habe ich mich gegen eine Weiterbehandlung bei Herrn Dr. Bussler entschieden.

    Nachdem ich einige Zeit später festgestellt habe, dass die im Heil.- und Kostenplan bezeichnete Behandlung einen Knochenaufbau mit dem Produkt BIO-… und Membran vorsieht, habe ich mich diesbezüglich (auch über das Produkt) informiert und dabei mit entsetzen festgestellt, dass es sich bei dem Produkt BIO-… um ein fremdorganisches Material handelt. Mit diesem fremdorganischen Material wollte Herr Dr. Bussler das Knochendefizit im Oberkiefer aufbauen.

    Herr Dr. Bussler hat mich nicht darüber informiert, dass er die Absicht führt, beim Knochenaufbau fremdorganisches Material in meinen Körper einzusetzen. Obwohl er dazu verpflichtet gewesen ist, mich darüber aufzuklären und mir mitzuteilen, dass er fremdorganisches Material einsetzen möchte. EINE UNVERSCHÄMTHEIT!!

    Ebenso wenig ist Herr Dr. Bussler seiner Pflicht zur Alternativaufklärung (sofern Alternativen vorhanden sind) nicht nachgekommen. Da es beim Knochenaufbau mindestens zwei weitere Alternativen zum fremdorganischen Material gibt, nämlich mit Eigenknochen oder aus Algen. Beim Eigenknochen hätte beispielsweise in der Region um meine fehlenden Weisheitszähne Knochenmaterial entnommen werden können.
    Ich hätte mich für Eigenknochen entschieden, weil Eigenknochen in jeder Zelle mein körpereigenes Abwehrsystem hat, das vor Entzündung schützt. Und für mich persönlich ganz wichtig: Eigenknochen ist ein Teil von mir.
    Ich persönlich möchte unter keinen Umständen fremdorganisches Material in meinem Körper haben. Auch möchte ich selbst bestimmen, was in meinen Körper eingesetzt wird; und keinem fremdbestimmten Handeln unterliegen. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass ich die Behandlung bei Herrn Dr. Bussler nicht fortgesetzt habe.

    Als Patient und medizinischer Laie hätte ich von Herrn Dr. Bussler erwartet und auch erwarten dürfen, dass er mich darüber aufklärt und mir alle in Frage kommenden Behandlungsmöglichkeiten und die bedeutsamen Umstände der Behandlung deutlich aufzeigt. Auch weil er zur Aufklärung gesetzlich verpflichtet gewesen ist (vgl. OLG Stuttgart 1 U 25/05).

    Gegen Kostenerstattung habe ich Herrn Dr. Bussler um das Übersenden von Kopien meiner Patientenunterlagen gebeten. Dabei ging es nur um Patientenunterlagen, kein Attest oder Gutachten.
    Herr Dr. Bussler forderte für das übersenden der Patientenunterlagen ein Zahnarzt-Honorar von 37,50 Euro zzgl. Portokosten von 1,45 Euro sowie Kosten für Fotokopien in Höhe von 3,00 Euro. Insgesamt also einen Betrag in Höhe von 41,95 Euro für das Übersenden von Patientenunterlagen in Kopie.
    Da ich die Unterlagen dringend benötigt habe, habe ich bezahlt.

    Vor dem Hintergrund, dass ich die Rechnung in Höhe von 41,95 Euro bezahlt habe, staunte ich nicht schlecht, als ich dann die Unterlagen in meinen Händen hielt und dabei insgesamt nur 4 Seiten (!) gezählt habe.
    Dabei ist anzumerken, dass es sich bei den übersandten Kopien um ganz normales handelsübliches Papier handelte.

    Auf meine Mahnung(en) zeigte sich die Praxis von Herrn Dr. Bussler uneinsichtig und weigerte sich zunächst zu zahlen und verwies auf seinen Praxisstundensatz und auf ein Urteil (Az.: 36 C802/94) wonach die Vergütung rechtens wäre und durch das Urteil bestätigt werde.
    Daraufhin habe ich mich bei der Bayrischen Landesärztekammer erkundigt. Diese hatten mich bestätigt. Sodass ich in meinem Fall nur die Portokosten und Fotokopien (je 0,50 Cent pro Kopie) bezahlen muss.
    Leider zahlte mir Herr Dr. Bussler das Zahnarzt-Honorar erst zurück, nachdem sich Fachkundige eingeschaltet haben und der Praxis die herrschende Rechtslage mitgeteilt worden war.

    Ich fühle mich von Herrn Dr. Bussler getäuscht, da er nicht nur zu Unrecht ein hohes Honorar von mir gefordert hat, sondern auch, weil in dem an mich gerichteten Antwortschreiben eine gerichtliche Entscheidung zitiert wurde, die nicht nur veraltet sondern auch in meiner Sache nicht zutreffend war. Denn bei dem von der Praxis Dr. Bussler zitierten Urteil ging es um ein Akteneinsichtsrecht einer Krankenkasse und nicht eines Patienten. Ob die Praxis Dr. Bussler mich damit täuschen wollte, um das gesamte Honorar einbehalten zu können, kann ich abschließend nicht beurteilen.

    ICH BIN SEHR ENTTÄUSCHT!!

Die Informationen wurden zuletzt am 01.03.2024 überprüft.

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