Darf Frau Dr. Nollau Krankschreiben?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
08.07.2013 um 10:28

Darf Frau Dr.Nollau eigentlich auch Kranschreibungen erstellen?

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
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7 Antworten:

Willi-Vishnu
Benutzerbild von Willi-Vishnu
08.07.2013 22:52

@ Vox
Zunge druffbeiss:-)))))breit grins`
Welche Fachrichtung, außer medizinisch geht denn???>>zum krankschreiben????
Mein Hausarzt hat auch keinen Titel,er ist prima.
Wenn Frau Dr Nollau ein Dr.der Biologie oder Rechtswissenschaften WÄRE,dann ging es nicht,die Krankschreibung.
lach,tut jetzt die Zunge weh?
Tinchen

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Benutzer gelöscht?

08.07.2013 18:53

Doktortitel hin oder her

Mir sind Ärzte die über den Tellerrand gucken und ihr Programm nicht nur nach Schema F abziehen am liebsten :-))

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Benutzer gelöscht?

08.07.2013 16:55

Ich glaube es geht um ein anderes Dürfen:

Möglicherweise hat Frau Nollau es abgelehnt, einen Patienten krank zu schreiben.
Dies ist die richtige Vorgehensweise des Arztes, wenn die Voraussetzungen für das Krankschreiben fehlen. Dann "darf" sie auch nicht krankschreiben. Anderenfalls wäre der Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betroffen, was der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Antrag des Arbeitgebers überprüfen kann.

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Benutzer gelöscht?

08.07.2013 15:20

Ja.
Maria ohne Dr. und mit Dipl. med.

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voxlenis

08.07.2013 12:10

Nö, Tinchen, der Doktortitel kann sich ruhig auf ein anderes Fachgebiet beziehen. Er ist nicht erforderlich für die Ausübung des ärztlichen Berufes. Viele Allgemeinmediziner haben nicht promoviert, besitzen also gar keinen Doktortitel. Meist sind genau das die besten Ärzte, weil sie keinen Wert auf Schickimicki legen....

Zunge rausstrecke.... :-)))))

Vox

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Willi-Vishnu
Benutzerbild von Willi-Vishnu
08.07.2013 11:29

ja ,Frau Doktor darf ,falls es ein medizinischer Doktortitel ist!
Dr. der Philospohie nicht..
Promotion (Doktortitel) Biologie, Rechtswissenschaften ...usw.auch nicht
nur Doktor der Medizin
OK ?
LG Tinchen

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voxlenis

08.07.2013 10:34

Wenn Frau Dr. Nollau Medizinerin ist und den ärztlichen Beruf ausübt, dann darf sie das. Gruss, Vox

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