/
/ Pflegebedürftigkeit: Rechte von Angehörigen und Betroffenen

Pflegebedürftigkeit: Rechte von Angehörigen und Betroffenen

Von: Gast Redakteur:in

Veröffentlicht: 30.06.2025

Lesezeit: 3 Min.

Patientenwissen | Tipps | Pflege

Zwei Menschen halten sich liebevoll an den Händen – Symbol für Fürsorge, Nähe und Unterstützung im Pflegealltag zwischen pflegebedürftigen Personen und Angehörigen.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, kann der Umgang mit Behörden, Versicherungen und medizinischen Einrichtungen schnell herausfordernd werden. | © Jenny Sturm - stock.adobe.com

Pflegebedürftigkeit kündigt sich selten lange im Voraus an, meist kommt sie ohne Vorankündigung. Ob Sie nun Zeit zur Vorbereitung haben oder schnell handeln müssen, die Betroffenen und ihre Familien stehen dabei vor einer ganzen Reihe an organisatorischen, emotionalen und rechtlichen Fragen: Wer darf was entscheiden? Was übernimmt die Pflegeversicherung? Und welche Rolle spielen die Angehörigen dabei?

Inmitten der Umstellung auf einen Alltag mit Pflege geraten gerade rechtliche Aspekte schnell in den Hintergrund. Dabei sollten alle Entscheidung auf der Grundlage getroffen werden, welche Rechte sowohl Pflegebedürftige als auch unterstützende Angehörige haben und wie diese gegebenenfalls geltend gemacht werden können.

Rechtzeitig rechtliche Unterstützung suchen

Der Umgang mit Behörden, Versicherungen und medizinischen Einrichtungen ist oft herausfordernd – besonders dann, wenn gleichzeitig der Pflegealltag organisiert werden muss. Viele Menschen stoßen bei Pflegegeldantrag, finanziellen Hilfen oder der Suche nach einer Betreuung  an ihre Grenzen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Nähe berät Sie auch bei Fragen zur gesetzlichen Betreuung und zum Pflegegrad-Widerspruch und hilft Ihnen gegebenenfalls dabei, Ihre Rechte geltend zu machen. Auch Themen wie Erbfolge, Pflegeverträge oder der Umgang mit Vorsorgedokumenten lassen sich mit rechtlicher Hilfe besser bewältigen.

Welche Ansprüche haben pflegende Angehörige?

Wer ein Familienmitglied pflegt, übernimmt nicht nur Verantwortung, sondern opfert meist auch berufliche und persönliche Freiheiten. Der Gesetzgeber hat deshalb verschiedene Entlastungsmöglichkeiten geschaffen. Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  • Pflegezeit (bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung)

  • Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate mit Teilzeitoption)

  • Pflegeunterstützungsgeld bei akutem Pflegefall

  • Erstattung von Rentenbeiträgen durch die Pflegekasse

  • Anspruch auf Pflegeberatung und Schulungen

  • Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Entlastung

Diese Leistungen müssen korrekt beantragt werden. Es lohnt sich daher, gut informiert zu sein und im Zweifel Unterstützung durch Beratungsstellen oder Fachanwälte und Fachanwältinnen in Anspruch zu nehmen.

Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung

Viele Angehörige glauben, automatisch Entscheidungen treffen zu dürfen, wenn ein Familienmitglied nicht mehr selbst handeln kann. Dies ist allerdings ein Irrtum. Ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung entscheidet im Zweifelsfall das Betreuungsgericht, wer zuständig ist.

Wer damit verbundene Probleme und Belastungen umgehen möchte, sollte frühzeitig handeln. Eine rechtssichere Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht schaffen Klarheit. Auch eine Betreuungsverfügung, in der eine geeignete Person für den Bedarfsfall benannt wird, ist sinnvoll.

Pflegegrad nicht immer automatisch akzeptieren

Ob jemand einen Pflegegrad erhält und wie hoch dieser ist, hängt von einem Gutachten des Medizinischen Dienstes ab. Viele Menschen erleben allerdings, dass der in einem solchen Gutachten festgestellte Pflegegrad nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmt. Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig bewertet, ist Widerspruch möglich.

Ergänzende ärztliche Unterlagen oder eine Pflegedokumentation können unter Umständen helfen, den Bedarf besser darzulegen. Im Zweifel kann auch ein unabhängiges Gegengutachten eingeholt werden. Wie in vielen anderen Bereichen auch ist es wichtig, dass die geltenden Fristen eingehalten werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.

Recht auf selbstbestimmte Pflege

Pflegebedürftige Menschen haben nicht nur Anspruch auf Versorgung, sondern auch auf Mitbestimmung. Sie dürfen entscheiden, wer sie pflegt, ob ambulant oder stationär betreut wird und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. Es lohnt sich, gemeinsam mit seinen Angehörigen über Pflegeziele, Lebensqualität und künftige Entscheidungen zu sprechen, auch wenn ein solches Gespräch schwerfällt. Rechtlich lässt sich zwar vieles regeln, menschlich bleibt Kommunikation jedoch der möglicherweise wichtigste Faktor.

Weitere Informationen