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Das Bonusheft beim Zahnarzt: Warum es jeder gesetzlich Versicherte haben sollte

Von: Elisabeth Maußner
Aktualisiert: 04.10.2023
Lesezeit: 7 Min.
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Bonusheft Zahnarzt in Jeans-Hosentasche
Für einen Besuch beim Zahnarzt sollten Sie immer Ihr Bonusheft einstecken. | © blende11.photo - stock.adobe.com

Das Bonusheft für die Zahnarztbesuche ist ein perfektes Beispiel für die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland: Ein kleines Heftchen aus Papier, das zur Vorsorge beim Zahnarzt oder der Zahnärztin mitgebracht werden muss und über viele Jahre sicher aufbewahrt werden sollte.

Warum es dennoch wichtig ist und die Papierform vielleicht schon bald ganz durch ein digitales Bonusheft ersetzt werden könnte:

Eckdaten zum Bonusheft beim Zahnarzt

 

Bonusheft Zahnarzt Eckdaten
Bonusheft Zahnarzt Eckdaten | © ÄRZTE.DE

So sieht das Bonusheft aus:

 

So sieht das Zahn-Bonusheft aus
So sieht das Zahn-Bonusheft aus | © euthymia - stock.adobe.com

 

Das kleine, graue Bonusheft passt in jede Brieftasche. Dabei enthält es alle wichtigen Daten:

  • Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse

  • Das Datum Ihrer letzten Vorsorgeuntersuchung bei Zahnarzt oder Zahnärztin

  • Praxisstempel und Unterschrift der Zahnmedizinischen Fachangestellten

Die Geschichte des Bonushefts

Das Bonusheft wurde 1989 als Nachweis für regelmäßige Zahnarztbesuche durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wer heute keines hat, sollte das Thema unbedingt bei seinem nächsten Zahnarztbesuch ansprechen.

Für wen ist das Bonusheft beim Zahnarzt?

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf ein Bonusheft von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Darin können die Versicherten die regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen festhalten lassen.

Empfohlen werden:

  • Ab 18 Jahren mindestens jährliche Kontrollbesuche beim Zahnarzt oder der Zahnärztin.

  • Zwischen 6 Jahren und 17 Jahren halbjährliche Kontrollen in Zusammenhang mit einem speziellen Vorsorgeprogramm, das Ihnen von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin erläutert wird.

    Übersicht über die Zahnvorsorge und das Bonusheft
    Was Sie über Zahnvorsorge und Ihr Bonusheft wissen sollten. | © Erstellt mit Google Gemini

 

Für das Führen des Bonushefts und die Vorlage bei der Krankenkasse sind Sie selbst verantwortlich. Sie müssen also daran denken, wenn der Zahnarzt oder die Zahnärztin es nicht erwähnen sollte. Denn für das Zahn-Bonusheft gibt es keine Pflicht, es kann Ihnen aber einige Vorteile verschaffen.

Wozu dient das Zahn-Bonusheft?

Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis sind wichtig, nur so können Karies oder Erkrankungen rechtzeitig erkannt und in einem frühen Stadium behandelt werden. Theoretisch wissen wir das alle. Im Alltag geht der regelmäßige Zahnarztbesuch dennoch oft unter. Vor allem, wenn Sie gerade keine Beschwerden haben. Das Bonusheft beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ist ein Anreiz, regelmäßig zur Kontrolle vorbeizuschauen.

Davon profitieren die gesetzlichen Krankenkassen, da frühzeitige Behandlungen oft weniger kosten. Aber auch Sie haben einige Vorteile. So gewinnen Sie im Idealfall nicht nur gesündere Zähne, sondern auch einem höheren Zuschuss für Zahnersatz.

Zuschuss der Krankenkassen: Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Benötigen Sie Zahnersatz – Krone, Brücke, Prothese oder Implantat – spricht Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin mit Ihnen nicht nur über den Ablauf der Behandlung, sondern auch das Finanzielle. Denn die gesetzlichen Krankenkassen tragen in einem solchen Fall nur einen Teil der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, auch befundbezogener Festzuschuss genannt. Grundlage dafür sind die Versorgungen, die bei der Mehrzahl der Patienten und Patientinnen mit einem entsprechenden Befund zur Behandlung geeignet sind. Benötigen Sie beispielsweise Ersatz für einen verlorenen Zahn, gibt es einen festen Betrag, den die Behandlung in ähnlichen Fällen bisher gekostet hat, von dem Ihre Krankenkasse ausgeht.

Der Zuschuss hängt dabei auch von Ihrem Bonusheft ab. Denn wenn Sie mit dem Heftchen nachweisen können, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig bei der Vorsorge waren, steigt der Anteil der übernommenen Kosten.

Ohne Bonusheft

60 Prozent

Jährliche Vorsorge in den letzten 5 Jahren

70 Prozent

Jährliche Vorsorge in den letzten 10 Jahren

75 Prozent

Beispielrechnung ohne und mit Bonusheft

Nehmen wir an Sie bekommen einen Kostenplan für eine Vollprothese über 800 €. Darin enthalten sind bereits das Honorar des Zahnarztes oder der Zahnärztin, das Material und das Labor.

Ohne Bonusheft bekommen Sie einen Zuschuss der Krankenkasse über 480 €, 320 € müssten Sie als Eigenanteil selbst bezahlen.

Haben Sie dagegen ein komplett geführtes Bonusheft über die letzten 10 Jahre, beträgt der Zuschuss 600 €. Ihr Eigenanteil sind nur noch 200 €.

Möchten Sie darüber hinaus, weitere Leistungen, zum Beispiel ein anderes Material als die Regelversorgung oder ein Implantat statt einer Prothese in Anspruch nehmen, müssen Sie diese Zusatzkosten ebenfalls selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt nur den oben berechneten Anteil an der Regelversorgung.

Härtefallregelung bei Zahnersatz

In einigen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die kompletten Kosten für Ihren Zahnersatz nach Regelversorgung. Die sogenannte Härtefallregelung gilt etwa für Personen die Sozialhilfe, ALG II oder BAFÖG bzw. eine andere Ausbildungsförderung beziehen. Auch wenn Ihr Einkommen unter der aktuell gültigen Grenze liegt, kann Zahnersatz ganz oder zu größeren Teilen bezuschusst werden. Dafür müssen Sie einen Einkommensnachweis vorlegen.

Unterschied Bonusheft und Bonusprogramme der Krankenkassen

Wer sich das erste Mal mit dem Bonusheft beim Zahnarzt oder der Zahnärztin beschäftigt, muss sich zunächst in die Vorgaben und Regelungen einlesen. Mit den teilweise komplizierten Bonusprogrammen der einzelnen Krankenkassen hat es aber nichts zu tun. Wichtige Unterschiede sind:

Bonusheft

Bonusprogramme

Auf das Bonusheft hat jede(r) Versicherte einen Anspruch.

Bonusprogramme sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Teilweise richten Sie sich auch nur an bestimmte Patientengruppen, zum Beispiel nach Alter oder Vorerkrankungen.

Die Höhe der Zuschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben.

Gewährte Zuschüsse und Leistungen sind freiwillig und werden teils individuell gewählt.

Fragen zum Bonusheft können neben den Krankenkassen auch Zahnarztpraxen oder Medizinrechtler:innen beantworten.

Nur die Krankenversicherungen selbst wissen in der Regel über Ihre Bonusprogramme Bescheid und können Auskunft geben.

Häufige Fragen zum Bonusheft beim Zahnarzt

Wer wissen möchte, wie das Zahn-Bonusheft genau funktioniert, stößt schnell auf einige offene Fragen. Die häufigsten haben wir für Sie beantwortet:

Was passiert, wenn Stempel im Bonusheft fehlen?

Waren Sie nicht im empfohlenen Abstand zur Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, sollten Sie die Kontrolle schnellstmöglich nachholen. Wie sich der fehlende Stempel im Bonusheft auf den Zuschuss der Krankenkasse auswirkt, hängt von den Umständen ab:

Es fehlt der Stempel von 2020:
Das Pandemiejahr 2020 stellt auch eine Ausnahme beim Zahn-Bonusheft dar. Durch die besonderen Umstände wird hier kein Kontrollbesuch für den Krankenkassenzuschuss vorausgesetzt.

Sie waren vor der vergessenen Kontrolle mindestens fünf Jahre am Stück regelmäßig zur Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt:
Eine vergessene Vorsorge innerhalb von zehn Jahren beeinflusst nicht automatisch den Zuschuss. Sofern in den fünf Jahren zuvor und in den vier Jahren danach entsprechende Kontrollen festgehalten wurden, kann der Zuschuss weiter bei 75 Prozent bleiben. Voraussetzung ist aber eine angemessene Begründung für den verpassten Zahnarztbesuch.

Sie konnten bisher noch keine regelmäßigen Kontrollen über fünf Jahre in Ihrem Bonusheft sammeln:
In diesem Fall beginnt für Sie der Zeitraum für den Zuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz erneut.

Kann ich Kontrolluntersuchungen im Bonusheft nachtragen lassen?

Fehlt der Stempel für einen Zahnarztbesuch in Ihrem Bonusheft, können Sie diesen selbstverständlich nachtragen lassen. Der Termin ist ja im System der Praxis hinterlegt. Je nach Aufwand kann es aber etwas dauern, bis Sie das Zahn-Bonusheft zurückbekommen.

Das gilt auch, wenn Sie bislang ein Bonusheft fehlt oder Sie Ihr Bonusheft verloren haben.

Wo bekomme ich ein Bonusheft?

Das Bonusheft bekommen Sie direkt bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin. Haben Sie bislang keines oder ist es verloren gegangen, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem nächsten Besuch danach.

Dort können Sie auch Vorsorgeuntersuchungen nachtragen lassen.

Was passiert, wenn mein Bonusheft voll ist?

Bei einem vollen Zahn-Bonusheft beginnt die Zahnarztpraxis automatisch ein neues. Das alte Bonusheft sollten Sie sicher zu Hause aufbewahren, falls Sie es in den nächsten Jahren als Nachweis benötigen.

Ab 2022 wird das Bonusheft Zahnarzt digital

Das Zahn-Bonusheft zu pflegen und aufzubewahren, kann aufwändig sein. Deshalb wünschen sich Patienten und Patientinnen, aber auch die Krankenkassen und Zahnarztpraxen schon länger eine digitale Lösung.

Mit der Elektronischen Patientenakte (ePa) ist diese seit Januar 2022 theoretisch umgesetzt. Sie enthält auf Wunsch des Patienten oder der Patientin auch ein digitales Bonusheft (eZahnbonusheft), das von der Zahnarztpraxis ausgefüllt werden kann. Die Stempel der vergangenen Jahre können mit wenigen Klicks übertragen werden.

Allerdings gibt es noch nicht in jeder Praxis die technischen Voraussetzungen dafür. Zudem wissen nur die wenigsten Patienten und Patientinnen von dieser Möglichkeit. Deshalb wird das digitale Bonusheft bislang nur selten genutzt. Die Papierform wird also wichtig bleiben und ist nach wie vor gültig.