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Zahnersatz und Kosten: Was Sie über Festzuschüsse und Zusatzleistungen wissen sollten

Von: Gast Redakteur:in

Aktualisiert: 02.10.2023

Lesezeit: 6 Min.

Behandlung | Krankenkasse | Tipps

Modell eines Zahnes in 3D. An der linken oberen Spitze der Arm des 3D Druckers, der gerade das Modell fertigstellt.
Verwendung eines 3D-Druckers in der Zahnmedizin | © M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

Gesundheit beginnt im Mund. Die moderne Zahnmedizin vertritt zunehmend eine umfassende Betrachtung und verweist auf gesundheitliche Problematiken im Mund- und Zahnbereich, die mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen von Gesundheit und Wohlbefinden im gesamten Körper korrespondieren können. In der chinesischen Medizin ist dieser Zusammenhang bereits seit mehr als 3.000 Jahren ein wichtiger Bestandteil. Jeder Zahn, so die Annahme in der traditionellen chinesischen Medizin, ist im Körper mit einem Organ verbunden. Ist der Mundbereich als entzündet, kann dies negative gesundheitliche Auswirkungen im organischen Bereich haben.

Dabei sind gesunde Zähne ein Kapital, das möglichst bis ins hohe Alter erhalten bleiben sollte. Wie gut dies gelingt, hängt von der genetischen Veranlagung und einer sorgfältigen Zahnhygiene ab. Ist ein Zahn beschädigt und kann nicht erhalten werden, kann ein Zahnersatz die Lücke schließen und dafür sorgen, dass das Gebiss intakt bleibt. Die Kosten für hochwertige Implantate sind aber nicht immer leicht zu stemmen.

Der Festzuschuss und die Kostenlücke

Zahnersatz ist ein dominierendes Thema in der Zahnmedizin geworden. Aus einer Umfrage im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) geht hervor, dass jede(r) zweite Bundesbürger:in (52 Prozent) früher oder später einen Zahnersatz benötigt. Von den Befragten, die bisher noch keinen Zahnersatz in Anspruch genommen haben, gehen 54 Prozent davon aus, mit zunehmendem Alter darauf angewiesen zu sein.

Die Kosten dafür variieren stark, abhängig vom Umfang der erforderlichen zahnärztlichen Behandlung und den gewählten Materialien. Welche Zuschüsse Patienten und Patientinnen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erwarten können, ist seit 2005 einheitlich geregelt. Seitdem steht Zahnärzten bzw. Zahnärztinnen in der Korrespondenz mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Katalog zur Verfügung, in dem rund 50 Einzelbefunde einem festen Zuschuss zugeordnet werden.

Die Höhe der Zuschüsse wird jährlich zum 1. Januar angepasst und aktuell herausgegeben. Je nach Befund und empfohlener Therapie kann sich die Zuzahlung der Krankenkasse auch aus mehreren Einzelzuschüssen zusammensetzen. Seit dem 01. Oktober 2020 deckt der Gesamtzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten ab, die nach Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes bzw. der behandelnden Zahnärztin für die Regelversorgung anzunehmen sind.

Eine Erhöhung der Zuschüsse können Patienten und Patientinnen erreichen, wenn sie die empfohlene Vorsorge zur Zahngesundheit regelmäßig einmal jährlich in Anspruch nehmen und dies in ihrem Bonusheft vermerken lassen. Eine lückenlose Vorsorge über mindestens fünf Jahre erhöht den Zuschuss der Krankenkasse auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Bei zehn Jahren Vorsorge ohne Unterbrechung kann der Zuschuss auf 75 Prozent ansteigen.

Eine Kostenlücke bleibt aber selbst bei maximal ausgeschöpftem Zuschuss durch die Krankenkasse bestehen. Je nach Befund und erforderlicher Behandlung kann es sich dabei um eine Eigenleistung von mehreren tausend Euro handeln. Das gilt besonders, wenn Patienten und Patientinnen bessere Leistungen als die Regelversorgung in Anspruch nehmen möchten. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb dafür, über eine private Krankenversicherung zusätzliche Leistungen rund um die Zahngesundheit abzusichern. Eine private Zahnzusatzversicherung kann dabei helfen, die Lücke zwischen dem Festzuschuss der Krankenkassen und den tatsächlichen Kosten eines hochwertigen Zahnersatzes zu verkleinern oder sogar zu schließen.

Welche Behandlung benötige ich?

Regelversorgung

Die Kosten für Zahnersatz richten sich danach, ob die Regelversorgung in Anspruch genommen wird oder ob darüber hinausgehende Leistungen gewünscht sind. Welche Behandlung und welche Form des Zahnersatzes je nach Befund als angemessen betrachtet und damit als Regelversorgung definiert werden, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Festzuschussrichtlinie fest. Als Regelversorgung gilt eine Behandlung, die als ausreichend, notwendig und wirtschaftlich eingeordnet wird.

Gleichartige Versorgung

Die Gleichartige Versorgung basiert auf der Regelversorgung. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin führt die erforderlichen Maßnahmen zur Zahnbehandlung gemäß der empfohlenen Regelversorgung durch. Diese werden allerdings durch zusätzliche Leistungen ergänzt, die der oder die Patient:in als Selbstleistung bezahlt.

Andersartige Versorgung

Bei der Andersartigen Versorgung entscheidet sich der bzw. die Betroffene gegen die empfohlene Regelversorgung und wählt eine Behandlung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist. In diesem Fall leistet die Krankenkasse den errechneten Zuschuss für die Regelversorgung. Alle darüber hinausgehenden Kosten muss der oder die Patient:in selbst tragen.

Als Grundlage für die empfohlene Behandlung und die daraus entstehenden Kosten dient der Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin erstellt. Er ist als ein Kostenvoranschlag zu verstehen, der der Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt wird. Gleichzeitig kann er auch als Ausgangspunkt für eine weiterführende Beratung dienen, zum Beispiel in Form einer Zweitmeinung, einer Beratung durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZB oder die regional zuständigen Landeszahnärztekammern.

Zahnersatzvarianten und mögliche Kosten

Beim Zahnersatz gilt zunächst die Unterscheidung zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz.

Festsitzender Zahnersatz wird meist empfohlen, wenn es um den Austausch eines schadhaften Zahnes geht, der durch eine zahnärztliche Behandlung nicht in seiner Funktion erhalten bleiben kann. In diesem Fall kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin den nicht mehr funktionsfähigen Zahn als Basis nehmen und mit eine Krone überziehen oder ihn extrahieren und durch eine Brücke oder ein Zahnimplantat ersetzen.

Müssen mehrere Zähne oder ganze Zahnreihen ersetzt werden, rät der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin in der Regel zu einem herausnehmbaren Zahnersatz in Form einer Zahnprothese. Dabei kann es sich um eine Vollprothese (als Behandlung für einen weitgehend oder vollständig zahnlosen Kiefer) oder Teilprothese (als Behandlung für zahnlose Teilabschnitte) handeln.

Die Kosten für eine festsitzenden Zahnersatz sind meist deutlich höher als für einen herausnehmbaren. In jedem Fall hat die Materialwahl großen Einfluss darauf, wie teuer ein Implantat oder eine Prothese wird.

Mit der für 2023 geltenden Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen können Patienten und Patientinnen für die Regelversorgung und in Anspruch genommene Zusatzleistungen mit folgenden Durchschnittskosten rechnen:

Krone aus Nicht-Edelmetall

350 Euro

(Regelversorgung)

Krone mit Gleichartiger oder Andersartiger Versorgung

Krone Vollkeramik oder mit Keramiklegierung

700 bis 1.050 Euro

Goldkrone

900 bis 1.250 Euro

Inlay Kunststoff oder Amalgam

60 bis 170 Euro

(Regelversorgung)

Inlay Keramik

350 bis 550 Euro

Inlay Gold

450 bis 700 Euro

Inlay Cerec

300 bis 650 Euro

Herausnehmbare Vollprothese

500 bis 1.000 Euro

Herausnehmbare Teilprothese

3.000 bis 6.000 Euro

Teleskop-Prothese

600 bis 700 Euro

Modellguss- oder Klammer-Prothese

600 bis 900 Euro

Zahnbrücke Regelversorgung

1.400 bis 2.100 Euro

Dreigliedrige Brücke Keramik

1.900 bis 2.500 Euro

Dreigliedrige Brücke Gold

2.300 bis 2.700 Euro

Implantate, die fest im Knochen verankert werden, gehören zu den teuersten Zahnersatzleistungen. Je nach Materialwahl und Behandlungsumfang können durchschnittliche Kosten von 1.800 bis 3.400 Euro entstehen. Ist vor der Platzierung des Implantates eine zusätzliche Behandlung zum Knochenaufbau erforderlich, können hierfür zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 1.300 bis 3.200 Euro nötig werden. Die Kosten variieren je nach Einzelbefund und Leistungskatalog der gewählten Zahnarztpraxis.

Der Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes oder der behandelnden Zahnärztin sollte grundsätzlich als Anhaltspunkt für weiterführende Beratungen betrachtet werden. Er dient als Kommunikationsgrundlage mit der Krankenkasse und kann Patienten und Patientinnen einen ersten Überblick über die erforderlichen und empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten bieten. Im Anschluss sollte immer ein weiterführendes Beratungsgespräch mit dem Arzt bzw. der Ärztin zu den Möglichkeiten gleichartiger oder andersartiger Versorgung und den damit einhergehenden Kosten geführt werden. Gegebenenfalls ist es ratsam, eine zweite Meinung von einer alternativen Zahnarztpraxis einzuholen und die Heil- und Kostenpläne sowie die empfohlenen Behandlungen miteinander zu vergleichen.

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