Seit dem 1. Oktober 2025 können Kinder- und Jugendärzte gesetzlich Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr betreuen. Diese Anpassung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) soll die medizinische Versorgung junger Menschen verbessern und die sogenannte Transition, also den Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin, stabiler gestalten. Für viele Eltern und Heranwachsende bedeutet die Änderung mehr Kontinuität, klarere Strukturen und weniger Brüche in einer ohnehin sensiblen Lebensphase.
Warum wurde die Altersgrenze für die Betreuung durch Kinderärzte angehoben?
Der Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter ist medizinisch wie psychosozial eine komplexe Phase. Viele chronische Erkrankungen – etwa Diabetes, Asthma oder psychische Störungen – erfordern eine besonders engmaschige Betreuung. Häufig zeigte sich jedoch, dass der Wechsel zu Hausarzt oder Hausärztin wie auch zum Internisten oder zur Internistin mit 18 Jahren zu früh erfolgt und die Kontinuität der Behandlung darunter leidet.
Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass junge Erwachsene länger von der vertrauten fachärztlichen Betreuung profitieren und sich die Transition strukturierter vorbereiten lässt. Die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen wird nun im EBM als eigenständige Gruppe abgebildet.
Man vollendet das 21. Lebensjahr an dem Tag, an dem man den 21. Geburtstag feiert. Die neue Regelung betrifft also Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren.
In einigen Fällen kann die kinderärztliche Betreuung auch über den 21. Geburtstag hinaus fortgeführt werden. Das betrifft zum Beispiel junge Erwachsene mit angeborenen Herzerkrankungen oder mit mehreren bzw. chronischen Erkrankungen, bei denen ein sofortiger Wechsel in die hausärztliche oder internistische Versorgung nicht möglich ist. In solchen Fällen kann die Kinderarztpraxis die Behandlung vorübergehend weiterführen, bis eine geeignete Anschlussbetreuung sichergestellt ist.
Die wichtigsten Vorteile für Eltern durch die neue Altersgrenze
Für Eltern bringt die Neuerung mehrere positive Effekte:
Mehr Sicherheit und Vertrauen
Viele Familien kennen ihre kinder- und jugendärztliche Praxis seit Jahren. Die verlängerte Betreuung gibt Eltern Sicherheit – besonders bei Kindern, die gesundheitlich anfälliger sind oder medizinische Unterstützung beim Erwachsenwerden benötigen.Weniger organisatorischer Druck
Die Suche nach einem neuen Arzt direkt nach dem 18. Geburtstag, ab dem sich in einem jungen Leben ohnehin viel verändert, entfällt. Termine, Behandlungspläne und Therapien laufen zunächst weiter wie gewohnt, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.Bessere Begleitung bei Entwicklungs- und Gesundheitsfragen
Zwischen 18 und 21 ändern sich Lebensstil, Hormone, Belastungen in Ausbildung oder Studium und psychosoziale Herausforderungen. Kinder- und Jugendärzte kennen die Vorgeschichte und können frühzeitig reagieren, wenn Probleme auftreten.
Welche Vorteile haben Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahren?
Auch für Heranwachsende ergeben sich klare Vorteile:
Verlängerte ärztliche Beziehung
Ein vertrautes Umfeld erleichtert es, offen über Themen wie Sexualität, psychische Belastungen oder Suchtmittel zu sprechen.Stabile Betreuung chronischer Erkrankungen
Besonders wichtig für Jugendliche, die noch Lern- und Entwicklungsprozesse im Umgang mit ihrer Erkrankung durchlaufen.Sanfter Übergang in die Erwachsenenmedizin
Kinderärzte und Kinderärztinnen können den Wechsel gezielt vorbereiten und geeignete Fachärzte und Fachärztinnen empfehlen.
Welche Vorteile entstehen für das Gesundheitssystem?
In der Gesundheitsversorgung kann die Neuregelung mehrere positive Effekte erzielen:
Weniger Behandlungsabbrüche beim Übergang zur Erwachsenenmedizin
Weniger Doppeluntersuchungen, da die Betreuung konsistenter bleibt, und damit Kosteneinsparungen
Gezielte Steuerung der Transition, wodurch Hausärzte und Hausärztinnen und internistische Fachpraxen entlastet werden
Gibt es auch Nachteile oder Herausforderungen?
Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung gibt es Punkte, die beachtet werden müssen:
Mehr Patienten und Patientinnen in Kinderarztpraxen
Kinder- und Jugendärzte können nun eine größere Altersgruppe betreuen. Dies könnte zu längeren Wartezeiten führen, wenn Praxen nicht rechtzeitig Kapazitäten anpassen.Organisatorische Umstellungen
Die Umstellung auf neue Abrechnungsziffern im EBM erfordert Anpassungen in den Praxen. Einige Leistungen werden künftig abhängig vom Alter unterschiedlich codiert.Unterschiedliche Bedürfnisse
18- bis 21-Jährige haben andere medizinische und kommunikative Bedürfnisse als jüngere Kinder, sodass Praxen ihre Strukturen darauf ausrichten müssen.
Interessant wird auch sein, ob die jungen Erwachsenen noch weiter zu einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin gehen möchten und sie das neue Angebot annehmen. Manch ein junger Mensch könnte sich auch zu alt dafür fühlen, zwischen Babys und Kleinkindern im Wartezimmer zu sitzen.
Was bedeutet die Neuregelung für Familien konkret?
Für Eltern bedeutet die neue Regelung vor allem Entlastung. Kinderärzte bzw. Kinderärztinnen begleiten ihre Patienten und Patientinnen nun länger in einer Phase, die von vielen Veränderungen geprägt ist – schulisch, beruflich, sozial und gesundheitlich. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit, den späteren Wechsel in die Erwachsenenmedizin behutsam zu planen.

Gilt die neue Regelung auch für privat Versicherte?
Die neue Altersgrenze bis zum 21. Geburtstag gilt ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung, da sie auf einer Änderung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beruht. Privatversicherte werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, weshalb sich für sie keine automatische Anpassung ergibt.
Eine Reform der GOÄ ist angekündigt, aber kein Erscheinungstermin. Ob sie die Altersgrenze für die Betreuung durch Kinder- und Jugendärzte für privat Versicherte umfasst, ist derzeit noch nicht konkretisiert.
Viele Kinder- und Jugendärzte können junge Erwachsene jedoch auch im privaten Versicherungsbereich weiterhin behandeln. Ob dies möglich ist, hängt sowohl vom PKV-Tarif als auch von der individuellen Ausgestaltung der Praxis ab.
Tipps für privat Versicherte
In der kinderärztlichen Praxis nachfragen, ob eine Betreuung bis zum 21. Geburtstag angeboten wird.
Im eigenen PKV-Vertrag prüfen, ob kinder- und jugendärztliche Leistungen auch für 18- bis 20-Jährige erstattet werden. Bei der Versicherung nachfragen, sollte sich im Vertrag dazu nichts finden.
Den geplanten Übergang in die Erwachsenenmedizin frühzeitig vorbereiten, falls die Praxis die Betreuung nicht weiterführt.
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