
Welche Erkrankungen behandelt ein Hausarzt?
Die häufigsten Krankheitsbilder, die für hausärztlich arbeitende Mediziner relevant sind, gehören in den Bereich der akuten (plötzlich auftretenden) und zum großen Teil in die chronischen (lang anhaltend, ständig wiederkehrend) Erkrankungskreise.
Neben komplexen Erkrankungen wie zu hoher Blutdruck, Schmerzzustände, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und Schwankungen, welche bei der Eigenversorgung mit Insulin auftreten, sind es ebenso Stürze und Verletzungen, zu denen die Hausärzte gerufen oder konsultiert werden. Eine große Bandbreite bei den Hausarztbesuchen nehmen die unheilbaren und stetig fortschreitenden Krankheiten. Bei dieser Problematik gelten die Hausärzte als vordergründige Ansprechpartner. Darüber hinaus stellen Rückenschmerzen, depressive Episoden, Störungen des Fettstoffwechsels und der Verdauung sowie Arteriosklerose typische Gründe dar, um die Hausärzte zu besuchen.
Wer in die Praxis zu einem Hausarzt geht, leidet zudem unter Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße. Viele Patientinnen und Patienten suchen die Hausarztpraxis auf, wenn sie Beschwerden feststellen, die sich durch Diabetes mellitus (Diabetes vom Typ 2) oder durch Erkrankungen der Leber und der Galle ergeben. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen durch eine Vergrößerung der Schilddrüse oder durch Übergewicht, stellen die Hausärzte ebenso die ersten Anlaufstellen dar.
In jeder Landesregion sind bundesweit niedergelassene Ärzte tätig, welche die Zusatzbezeichnung Hausarzt führen. Diese Ärzte können sowohl freiberuflich in einer ortsansässigen Einzelpraxis, einer Gemeinschaftspraxis oder in einem Krankenhaus arbeiten.
Zu diesem Arzt gehen die Menschen zuerst, wenn diese unter bestimmten Symptomen leiden und Beeinträchtigungen des gesundheitlichen Wohlbefindens auftreten. Daher sind es sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene in reiferem Alter und Seniorinnen und Senioren, welche dort ärztliche Hilfe erwarten. Darüber hinaus ist diese Anlaufstelle auch dann richtig, wenn vorbeugende oder nachsorgende Leistungen erforderlich sind. Aus diesem Grund kommen diese Ärzte auch zu einem Hausbesuch. Der Hausbesuch muss nicht nur das private wohnliche Umfeld betreffen. Er bezieht sich beispielsweise auch auf Pflegeeinrichtungen und Altenheime.
Wann kommt der Hausarzt zu einem Hausbesuch?
Viele Menschen sind der Meinung, dass nur Allgemeinmediziner hausärztlich tätig sind. Es gibt aber auch andere medizinische Disziplinen, deren Vertreter zu einem Hausbesuch kommen. Üblich sind in diesem Zusammenhang Fachleute wie die Internisten (Fachärzte für Innere Medizin), viele Zahnärzte und die Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde. In ländlichen Regionen gehören diverse Hausbesuche für die dort praktizierenden Mediziner ebenfalls zur Normalität.
Ein Hausarztbesuch bedarf gewisser Voraussetzungen und medizinischer Indikationen (Gründe). Der Allgemeinzustand des Patienten ist in der Regel so reduziert, dass er aus eigenen Kräften nicht in die Praxis oder die Klinik gehen kann. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn starke anhaltende Schmerzen, Fieber und Infekte (Krankheiten durch bakterielle oder virale Erreger) mit einem hohen Ansteckungsrisiko oder Verletzungen vorhanden sind. Des Weiteren ist ein Krankenbesuch angebracht, wenn Personen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Mobilität (Fortbewegung) massiv eingeschränkt sind oder diese nicht möglich ist (bettlägerige Patientinnen und Patienten). Außerdem sind es auch verschiedene psychische Erkrankungen, die einen Hausarztbesuch begründen.
Private Zusatzleistungen des Hausarztes
Eine Fülle an vorbeugenden, therapeutischen und nachsorgenden Tätigkeiten wird durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um Hausärzte handelt, die als Kassenärzte zugelassen sind. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Untersuchungen wie die Laborkontrolle von Blut und Urin, das Messen des Blutdrucks und das Abhören des Herzens, der Lunge sowie der Därme sowie das Durchführen eines EKG. Erweitert werden die Leistungsspektren der Hausärzte durch Behandlungen wie Reizstrom oder Injektionen. Im Bereich der Vorsorge können ebenfalls Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs in bestimmten Altersabschnitten von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden.
Zu den privaten Zusatzleistungen, welche viele hausärztliche Praxen umsetzen, zählen zum Beispiel alternative Heilmethoden wie das Schröpfen oder Magnetfeldtherapie. Außerdem sind im Repertoire der privaten Krankenkassen unterschiedliche individuell mit dem Mediziner abgesprochene Zusatzleistungen wie eine Glaukomkontrolle (Grüner Star), Untersuchungen des Blutes auf erhöhte Eiweiß- und Blutfettwerte, Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Krebs bei sehr jungen Patienten oder Impfungen als Vorbereitung auf eine Reise.
Weiterführende Maßnahmen des Mediziners
Nicht immer kann den vorsprechenden Patientinnen und Patienten eine unmittelbare ärztliche Versorgung zuteilwerden. Der Hausarzt kann nur in so weit agieren, wie es das diagnostizierte Krankheitsbild zulässt. Die medizinischen Möglichkeiten des Hausarztes sind also beschränkt. Das bedeutet, dass für die Tiefendiagnostik und Behandlung ganz spezifischer Erkrankungen ein Experte, ein niedergelassener Facharzt, aufgesucht werden muss. Für diese weiterführende Diagnostik und Therapie kann der hausärztlich arbeitende Mediziner eine Überweisung ausstellen. Diese ist sowohl für den Facharzt als auch für eine Einweisung in eine Klinik gültig.
Die praktizierenden Hausärzte können auch dann aufgesucht werden, wenn lediglich eine Überweisung zu einem anderen Facharzt gewünscht wird oder vorbereitende Untersuchungen für eine privat bezahlte Operation erforderlich sind. Dazu gehören meist das EKG und die labortechnische Untersuchung des Blutes. Oftmals bieten Hausärzte auch Untersuchungen des ungeborenen Kindes an, welche zusätzlich zu denen der Gynäkologen vorgeschlagen werden.
Wichtig ist, dass sich die Patientinnen und Patienten, welche sich für die eine oder andere private Zusatzleistung beim Hausarzt interessieren, ausgiebig bei ihrer zuständigen Krankenkasse erkundigen. Es gibt nämlich auch solche medizinischen Leistungen, die trotz der privaten Versicherung zum Teil von den Betroffenen doch selbst finanziert werden müssen.