
Bereits im 19. Jahrhundert haben Wissenschaftler Veränderungen der Haut genauer untersucht. Dabei ist erstmalig das Karzinom entdeckt worden. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden zahlreiche Studien durchgeführt um genauere Erkenntnisse zu erhalten, durch welche äußerlichen und innerlichen Ursachen diese Veränderungen entstehen. Resultate wie die Einwirkungen der UV-Strahlen sowie genetisch bedingte Krankheiten machten dieses medizinische Fachgebiet zu einer bedeutenden Krankheitslehre. Nach einem erfolgreichen medizinischen Studium und einer fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten praktizieren heute 5071 Hautärzte (Dermatologen) in Deutschland. Die Abklärung, Behandlung und Betreuung von Patienten mit nichtinfektiösen und infektiösen Erkrankungen der Haut, sowie gut- und bösartigen Hauttumoren gehören zu diesem Aufgabengebiet.
Der Weg zum Hautarzt
Da die Haut das größte Organ des Menschen ist, wird sie unter dauerhaften Anstrengungen durch unterschiedliche Faktoren ausgesetzt. Allergien, veränderte Lebensumstände, Umwelteinflüsse oder Stress zählen wohl zu den häufigsten Ursachen. Chronische Erkrankungen wie Neurodermitis (atopisches Ekzem) oder chronische Ulzerationen sowie Erkrankungen an Kopfhaut, Gesicht, Hände, Nägel oder Genitalbereich veranlassen eine Behandlung durch den Hautarzt. Der erste Weg erfolgt in der Regel über dem Hausarzt. Seine Erfahrungen und Informationen über das breite Spektrum von Therapiemöglichkeiten helfen dabei den richtigen Hautarzt zu finden. Möglichkeiten dazu sind: Überweisung oder der direkte Weg in Zentren und Kliniken für Hautmedizin.
Therapie und Spezialgebiete
Zu Beginn jeder hautärztlichen Behandlung wird die Krankheitsgeschichte (Anamnese) des Patienten aufgenommen. Anhand des Beschwerdebildes und der Symptome kann somit eine erste Einschätzung des Krankheitsbildes vorgenommen werden. Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme und Erbkrankheiten, können zudem weiter helfen die Diagnose zu stellen. Darauf folgt je nach Ausmaß und Schweregrad, die Untersuchung (Diagnostik) und Behandlung (Therapie).
Zu den wohl häufigsten Hauterkrankungen zählen Allergien, Neurodermitis, Venen- und hormonelle Erkrankungen (Akne) sowie Problemzonen auf der Kopfhaut (Schuppenflechten), oder an Hand- und Fußnägeln. Einfache Untersuchungen wie Allergietests, Ultraschall, Blutbildbestimmungen, oder optische Untersuchungen mit dem Diaskop können die Ursachen erkennen und darauf eine entsprechende Behandlung planen. Dieses kann zum einen mit Kortison in Form von Salben (externe Therapie) oder in Tabletten- und Spritzenverabreichung (interne Therapie) erfolgen. Aber auch speziellere Verfahren wie fotodynamische Therapie und Lasertechnik können zur erfolgreichen Behandlung beitragen.
Zu den Spezialgebieten gehören die Hauttumore (schwarzes und weißes Karzinom). Spezialverfahren wie die Chemotherapie oder der operative Eingriff nehmen die Zuhilfenahme anderer Arztgruppen in Anspruch. Chirurgen, Internisten oder Onkologen begleiten die Patienten während der Behandlung. Mit der Venerologie deckt der Hautarzt die sexuell übertragbaren Krankheiten, inklusive der eigentlichen Geschlechtskrankheiten (Venerea) ab.
Kompetenz und Erfolg
Die medizinische Versorgung des Patienten, der sich in Behandlung des Hautarztes befindet, ist mit modernsten und erprobten Behandlungsverfahren abgedeckt. Die Kern- und Fachkompetenz in der Dermatologie, Allergologie und Venerologie wird vom Hautarzt ständig neu aufgefrischt, sodass sich immer der Erfolg der Behandlung positiv und zufrieden für den Patienten auswirkt. In Zusammenarbeit mit anderen Arztgruppen werden frühzeitige Maßnahmen zur Genesung eingeleitet. Falls erforderlich, erfolgt die Weiterbehandlung in kooperierenden Kliniken.
Ein wichtiger Aspekt sei noch erwähnt, dass die frühzeitliche Vorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr von den Krankenkassen alle zwei Jahre bezahlt wird. Zusätzliche Untersuchungen wie die Auflichtmikroskopie oder Videodokumentation, die dazu dient auffällige Befunde von Pigmentmalen zu beurteilen, gehören zum Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistung (IGel). Diese Leistung müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen.