Seit 10 Jahren bin ich Patient der Praxis, seit ca. 1 Jahr haben jedoch 3 gestandene Ärzte und 4 erfahrene Arzthelferinnen dort gekündigt. E
rsetzt wurde das Personal durch Auszubildende und Praktikanten aus Osteuropa. Für eine Privatpraxis mit Sitz in Deutschland ist das ungewöhnlich. Mit der Behandlung bin ich zufrieden, aber ich akzeptiere eben, dass ich viel selbst bezahlen muss. Als gut verdienender Rechtsanwalt kann ich mir das leisten. Ich empfehle aber jedem, der nicht selbst bezahlen möchte, sich vor Beginn einer Therapie einen Kostenvoranschlag geben und von der Kasse genehmigen zu lassen.
Der Arzt rechnet nicht wie branchenüblich den Regelsatz in Höhe von 2,3 der Gebührenordnung für Ärzte ab, sondern mit begründendem Textbaustein je Leistungspunkt den Höchstsatz von 3,5 der Gebührenordnung. Dieser Höchstsatz sieht die private Krankenversicherung für seltene Ausnahmefälle vor, aber nicht als grundsätzliche Berechnungsgrundlage für die Mehrzahl der Rechnungspositionen.
Ich bin nun seit 10 Jahren Patient der Praxis. Seit 1 Jahr wird nun zum Höchstsatz der Gebührenordnung bei fast allen Leistungspunkten abgerechnet.
Vorsorge-Untersuchungen ohne Vorliegen einer Erkrankung, Infusionen mit Vitaminen, Mineralstoffen, Nähr- und Aufbaustoffen sowie Rezepte aus diesem Bereich zählen nicht zum Leistungskatalog privater Kassen, sondern sind Selbstzahler-Leistungen. Das sollte jedem Privatpatienten bewußt sein. Daher werden Rechnungen von der privaten Kasse ordnungsgemäß gekürzt. Wegen der Höchstsatz-Berechnung des Arztes ist das für den Patienten besonders bitter, es sei denn er kann sich das wie ich mir leisten und ihm ist es das wert.
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