
Als Zahnarzt wird jeder Absolvent eines erfolgreich abgeschlossenen Zahnmedizinstudiums bezeichnet. Das Tätigkeitsfeld beinhaltet die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
Der Ausbildungsweg
Das Studium erfolgt an einer anerkannten Hochschule und dauert mindestens 10 Semester. Es sind insgesamt 3 staatliche Prüfungen abzulegen, die in die naturwissenschaftliche- und die zahnärztliche Vorprüfung sowie die zahnärztliche Prüfung unterteilt sind. Bis zum Physikum kann die Ausbildung mit dem Medizinstudium verglichen werden und spezialisiert sich dann auf die Zähne. Aufgrund dieser frühen Spezialisierung kann das Studium etwas schneller abgeschlossen werden als das der Allgemeinmedizin. Es gibt aber auch Spezialisierungsformen für Zahnmediziner (z.B. Kieferorthopädie), jedoch ist die Ausbildung grundsätzlich mit der Abschlussprüfung erledigt.
Die Aufgaben eines Zahnarztes
Die Aufgabe eines Zahnarztes besteht insbesondere in der Diagnose, der Behandlung und der Vorbeugung von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten. Zunächst wird in einem Gespräch über Vorerkrankungen geredet und notiert. Danach wird der Patient gründlich untersucht, woraufhin die Diagnose gestellt und ein Therapieplan ausgearbeitet werden kann. Je nach Befund erfolgen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Besonders häufig werden die Zähne beschliffen, Füllungen gelegt, Röntgenaufnahmen erstellt, Prothesen eingesetzt, Säuberungen durchgeführt oder chirurgische Maßnahmen eingeleitet. Neben der Behandlung von Patienten muss ein Zahnarzt aber auch verwaltungs- und organisationstechnische Aufgaben übernehmen. Überwiegend arbeiten Zahnärzte in einer niedergelassenen Praxis oder in Spezialkliniken.
Spezialisierungen im Bereich der Zahnmedizin
Die Kieferorthopädie
Kieferorthopäden behandeln in erster Linie Fehlstellungen der Zähne. In der Regel gelangt der Patient aufgrund einer Überweisung durch den Zahnarzt zum Kieferorthopäden. Es werden sowohl Fehlstellungen behoben als auch vorgebeugt. Um eine Diagnose zu stellen, wird der Kieferorthopäde den Sitz der Zähne kontrollieren, wozu des Öfteren eine Röntgenaufnahme notwendig ist. Danach wird ein Abdruck der Zähne gemacht, wodurch ein individuelles Kiefermodell erstellt werden kann. Dieses wird zur weiteren Behandlung benötigt und der Arzt kann erkennen, welche Zähne durch eine Zahnspange in ihrer Lage verändert werden müssen. Um Fehlstellungen zu korrigieren, werden verschiedene Arten von Zahnspangen verwendet, die entweder fest auf den Zähnen angebracht werden oder herausnehmbar sind. Die festsitzende Variante wird auf die Zähne geklebt. Danach muss der Patient den Kieferorthopäden regelmäßig aufsuchen, um die Spange nachstellen zu lassen. Nach meist mehreren Jahren, wenn die Zähne richtig sitzen, kann die Spange dann entfernt werden. Erwachse benötigen meistens anderen Zahnspangen als Kinder, weil sich das Gebiss nicht mehr im Wachstum befindet.
Die Oralchirurgie
Zahnärzte haben die Möglichkeit, nach ihrem Studium eine mehrjährige Weiterbildung zu absolvieren, wonach oralchirurgische Eingriffe vorgenommen werden dürfen. Diese Berufsgruppe wird als "Facharzt für Oralchirurgie" bezeichnet. Die Weiterbildung kann in der Kiefer- , Mund- oder Gesichtschirurgie absolviert werden, sodass der Facharzt oftmals auch Kompetenzen im Gesichts- und Kopfbereich vorweisen kann. Die Voraussetzung ist ein Katalog, in dem jegliche Eingriffe genau dokumentiert werden und erst bei der Leistung gesonderter OPs eine Zulassung zur Facharztprüfung genehmigt wird. Die Implantologie stellt einen der größten Bereiche der Oralchirurgie dar. Hierbei muss der Arzt ein lückenloses Wissen im Bereich der menschlichen Kieferknochen besitzen. Bereits während der Ausbildung sind Eingriffe in diesem Gebiet unerlässlich und kennzeichnend für dieses Berufsbild. Chirurgische Eingriffe, die in einer Praxis durchgeführt werden können, sind:
Die Entfernung von Weisheitszähnen
Die Entfernung verlagerter Zähne
Wurzelspitzenresektionen
Zahntransplantationen
Reimplantation
Die chirurgische Parodontitisbehandlung
Zungenbändchenkorrektur
Zystosomie
Weichteilmanagement
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Hierbei trifft man auf einem recht kleinen Raum auf sehr komplexe anatomische Strukturen, die einem jeden Menschen wichtige Aufgaben wie Atmen, Schlucken, Sprechen und Kauen ermöglichen. Nicht zuletzt ist das Gesicht jedoch wichtig für ein unverwechselbares Aussehen und die Mimik. Zu den Aufgabenbereichen von Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zählen operative Eingriffe im Bereich von Zahnfleisch, Kieferknochen und Zahnwurzel (Implantate, künstliche Zahnwurzel, Weisheitszähne, Rettung eines bedrohten Zahnes, Korrekturen von Kieferfehlstellungen) und die Behandlung von teilweise lebensbedrohlichen Ausbreitungen von Entzündungen im Kiefer- und Halsbereich. Des Weiteren zählen operative Eingriffe im Gesichtsbereich (Entfernung von Tumoren, Behandlung von Verletzungsfolgen, der Aufbau eines verlorenen Knochens, der Aufbau eines neuen Gesichtes) zum Tätigkeitsfeld eines Mund-Kiefer-Gesichtchirurgen (MGK-Chirurg). Da eine hohe Komplexität besteht, ist die Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten wie Augenärzten, Neurologen, Orthopäden und Schmerztherapeuten unabdingbar.
MKG-Chirurgen müssen ein abgeschlossenes Studium der Medizin und der Zahnmedizin vorweisen. Anschließend muss eine mindestens 5-jährige Weiterbildung in einer Spezialklinik stattfinden. Viele MKG-Chirurgen besitzen obendrein eine langjährige Erfahrung im Bereich der plastischen Chirurgie oder zumindest eine dreijährige Zusatzausbildung in diesem Bereich. Die Ausbildung ist demnach recht anspruchsvoll und langwierig.
Wann ist ein Besuch beim Zahnarzt notwendig?
Sollten Zahnschmerzen über eine längere Dauer hinweg bestehen oder mit einer hohen Intensität auftreten, sollte immer ein Zahnarzt aufgesucht werden. Die gesetzliche Krankenkasse trägt nicht alle Kosten, weshalb es mittlerweile viele private Zusatzversicherungen gibt, die für hochwertige Behandlungen aufkommen. Die Krankenkasse belohnt jedoch regelmäßige Besuche beim Zahnarzt mit einem höheren Zuschuss für diverse Behandlungen. Wer als Erwachsener einmal im Jahr den Zahnarzt besucht und dies in seinem Bonusheft dokumentiert, wird den beschriebenen Bonus erhalten. Wer jedoch mehr als fünf Jahre keinen Kontrollbesuch beim Dentisten vorweisen kann, muss bei Behandlungen einen Aufschlag von bis zu 20 % zahlen. Die Bonushefte sind in jeder Zahnarztpraxis kostenlos erhältlich, jedoch sollte beachtet werden, dass sich der Bonus auf den Festbetrag der gesetzlichen Kassen bezieht.
Zu den typischsten Zahnerkrankungen gehört Karies (Fäulnis), Parodontitis (entzündliche Erkrankung des Zahnfleisches durch Bakterien) und Gingivitis. Gingvitis ist eine chronische oder akute Entzündung des Zahnfleisches. Bakterien setzen sich an der Oberfläche der Zähne ab, sodass es zur Plaquebildung kommt. Das Zahnfleisch ist infolgedessen gerötet und blutet, sobald eine Berührung stattfindet. Das Putzen der Zähne oder der Biss in einen Apfel ist demnach bereits mit großen Schmerzen verbunden. Die chronische Gingivitis kann sich zu einer Parodontitis entwickeln.