
Reproduktionsmedizin
In der Reproduktionsmedizin geht es um die natürliche und assistierende Fortpflanzung und die damit verbundenen Störungen. Als ein Fachgebiet der Medizin steht dieses Teilgebiet in engem Zusammenhang mit der Urologie, der Gynäkologie, der Genetik und der Andrologie (Männerkunde). Darüber hinaus müssen ethische und rechtliche Aspekte beachtet werden, weshalb das Gebiet auch immer wieder mit der Rechtsmedizin, dem Medizinrecht und der Bioethik in Verbindung gebracht wird.
Wer geht zu einem Facharzt der Reproduktionsmedizin?
In den meisten Fällen ist die Sterilität der Anlass für das Aufsuchen eines Reproduktionsmediziners. Fast jedes Paar verspürt früher oder später den Kinderwunsch, aber nicht alle können sich diesen erfüllen. Von einem sterilen Paar wird jedoch erst dann gesprochen, wenn die Frau nach 2 Jahren Geschlechtsverkehr ohne Verhütungsmaßnahmen immer noch nicht schwanger ist. Durch eine gründliche Anamnese soll zunächst der Grund bzw. die Art der Störung festgestellt werden. Beim Mann ist oft eine Störung des Spermatogenes, bei der Frau eher eine Störung in der Ovulation oder ein Verschluss der Eileiter Schuld an der Kinderlosigkeit. Darüber hinaus können auch psychische Hintergründe eine große Rolle spielen und den Beginn der Schwangerschaft behindern. Der Kinderwunsch ist bei manchen Frauen so stark ausgeprägt, dass sie sich derart unter Druck setzen und demnach einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt sind.
Kinderwunsch erfüllen - Behandlungsmöglichkeiten
Oft gibt es spezielle Einrichtungen für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Hier werden sowohl Paarsprechstunden angeboten als auch spezifisch gynäkologische Beratungen durchgeführt. Zur Abklärung der Ursache werden Tests an Mann und Frau durchgeführt. Der Befund wird im Anschluss gemeinsam mit dem Paar besprochen. Es gibt viele konservative und invasive Behandlungsmöglichkeiten, die jeweils auf die einzelnen Paare abgestimmt werden. In manchen Fällen reicht bereits eine hormonelle Unterstützung des Monatszyklus aus, wohingegen in anderen Fällen aufwändigere Behandlungen erfolgen müssen. Hierzu zählen die konventionelle In-vitro-Fertilisation (IVF) oder die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Begleitend wird häufig eine psychologische Betreuung angeraten. Demnach arbeiten Reproduktionsmediziner eng mit Gynäkologen und Psychologen zusammen. In den Gesprächen setzen sich die Paare mit dem vorhandenen Kinderwunsch und der bestehenden Kinderlosigkeit auseinander. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Reproduktionsmedizin stellt die Erhaltung der Fruchtbarkeit vor einer Strahlen- bzw. Chemotherapie dar. Eine Teilkostenübernahme wird von den Krankenkassen nur getragen, wenn bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese werden im weiteren Verlauf noch genauer erläutert.
Die IVF ist eine Methode der künstlichen Befruchtung, die in den 70ern von Robert Edwards erfunden wurde. In Deutschland kann dieses Verfahren nur angewandt werden, wenn bei einem Ehepaar über viele Jahre hinweg trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft entstanden ist. Eizellen werden hierbei mit aufbereitetem Sperma zusammengebracht, sodass eine spontane Befruchtung stattfindet. Auf diese Weise erfolgt eine natürliche Selektion der schnellen und mobilen Spermien.
Die ICSI wird angewandt, wenn die Spermien in ihrer Beweglichkeit gestört sind. Bei dieser Methode wird ein einzelnes Spermium unter dem Mikroskop in die vorbereitete Eizelle gegeben.
bei der Testikulären Spermienextraktion ist die Vorgehensweise im Prinzip wie bei der ICSI, jedoch werden die Spermien hierbei nicht aus dem Ejakulat gewonnen, sondern aus einer Hodenbiopsie.
Bei der IVF ist es sogar denkbar, dass die Eizelle einer Spenderin mit die Samenzelle eines Spenders befruchtet wird und die Zygote dann einer Leihmutter eingesetzt wird. Zusammen mit den Eltern ist demnach eine Teilelternschaft von bis zu fünf Personen denkbar. Solche Kombinationen sind aber ethisch problematisch, da es in manchen Ländern verboten ist, Eizellspenden und Leihmutterschaften anzunehmen.
Voraussetzungen der Krankenkassen
Bis 2003 trug die Krankenkasse alle Kosten der Behandlung, wohingegen es inzwischen gerade noch die Hälfte ist, die gezahlt wird. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das Paar verheiratet ist und ausschließlich die Samen- und Eizellen der Ehegatten verwendet werden. Vor der Behandlung müssen beide Parteien älter als 25 und jünger als 40 (Frau) bzw. 50 (Mann) Jahre sein. Der Krankenkasse muss außerdem ein genauer Behandlungsplan vorgelegt werden, der genehmigt werden muss. Hinsichtlich der Behandlungsversuche ist die Kostenübernahme ebenfalls begrenzt. Bei der IVF sind beispielsweise nur 3 Versuche zulässig, bis die Kosten vom Ehepaar selbst getragen werden müssen.