Behandlungs-Dauer: Mai 2013 bis Mai 2013
Versicherung: Der Patient ist gesetzlich versichert.
Geschlecht des Patienten:männlich
Dr. med. Glaser ist Privatdozent, der seine Ausbildung am Klinikum Großhadern genossen hat und dort eine Zeitlang Oberarzt gewesen ist. Nebenher verfasst PD Dr. med. Glaser gerichtsmedizinische Gutachten.
Ich habe Privatdozent Dr. med. Glaser, der im Umgang sehr freundlich ist, wegen einer radiologischen Kopfuntersuchung aufgesucht, die mit dem Überweisungsschein eines Orthopäden und auf Empfehlung von Prof. Dr. Brückmann, dem Direktor der neuroradiologischen Klinik in Großhadern, durchgeführt wurde. Professor Dr. Brückmanns Spezialität ist die Erkennung von sog. AV-Fisteln, die Privatdozent Dr. med. Glaser wiederum an einem bestimmten Gerät im Pasinger Radiologiezentrum nachweisen kann ("Meßtechnik: T1 w sag, T2w ax, FLAIR ax, DIFF ax, KM-MRA, T1 w cor nach KM, T1 w ax nach KM. i. v. KM: 8 ml Gadovist.").
Die Suche nach einer AV-Fistel am 10. Mai ergab nach Ausweis des Untersuchungsberichts von Dr. med. Glaser keinen Befund. Damit hatte sich das Interesse des Professor Dr. Brückmann erschöpft. In diesem Punkt war der Untersuchungsbericht eine gute Nachricht. Doch die Probleme blieben.
Denn der Grund meiner Beschwerden und meines Arztbesuches war ein ganz anderer: eine alte Schädelverletzung aus Kindheitstagen, die aus bisher nicht bekannten Gründen seit einigen Jahren permanente Druckbeschwerden verursacht, die sich zuletzt beim Aufliegen des Kopfes in ein schmerzhaftes, pulssynchrones Pochen an der Verletzungsstelle steigerten. Grund genug, einen Arzt aufzusuchen.
Was mich veranlasst, die Inkompetenz des PD Dr. Glaser mit 'ungenügend' zu bewerten, ist seine Feststellung im Untersuchungsbericht, dass an meinem Hinterkopf "Kein fassbarer Defekt occipital" festzustellen sei und insbesondere keine "primär neoplastischen Veränderungen".
Eine kantige Eindellung an meinem Schädels aufgrund einer Kindheitsverletzung ist aber auf den radiologischen Aufnahmen deutlich sichtbar und stellt für mich die Ursache für meine Beschwerden dar. Ein kleiner Auswuchs des Gehirns drückt ferner deutlich sichtbar an der Verletzungsstelle gegen die Schädeldecke. Das sieht jeder, der die Bilder genau betrachtet. Sollte die Eindrückung der Schädeldecke auch unbedenklich sein – und dies behauptet jeder Arzt, der diese Meinung vom Vorgängerarzt abgeschrieben hat, so liegt sie doch exakt an der Stelle, wo der Druck spürbar ist und sich bei jedem Aufliegen des Kopfes als schmerzhaftes Pochen bemerkbar macht.
PD Dr. med. Glasers Feststellung "Kein fassbarer Defekt occipital" ist falsch. Sie hat den fatalen Effekt, dass kein Arzt, der diesen Untersuchungsbericht liest - und dies ist ja der Sinn eines jeden Untersuchungsberichtes, dass man ihn dem behandelnden Arzt vorlegt -, sich den Kopf oder die radiologischen Bilder auch nur anschaut. Ausgemachte Befunde zu überprüfen – dafür ist die Zeit eines Arztes einfach viel zu kurz.
Ich habe PD. Dr. med. Glasers Untersuchungsbericht vor über drei Wochen schriftlich zurückgewiesen und dabei auch die Bilder angegeben, welche für jeden Betrachter deutlich meine Schädelverletzung zeigen. Ich habe ihn ferner telefonisch zur Stellungnahme aufgefordert. PD Dr. med. Glaser hat daraufhin eingeräumt, dass seine apodiktische Feststellung "Kein fassbarer Defekt occipital" falsch ist. Er wollte sie jedoch nur unter der Voraussetzung zurücknehmen, wenn er die Behauptung hinzufügen könne, dass der Verletzung überhaupt keine Bedeutung zukomme. Woher weiß er das?
Es würde zu weit führen, die verschiedenen Gründe von PD Dr. Glasers irreführendem Gutachten hier aufzuschlüsseln. Sie liegen zunächst in seiner Inkompetenz. Ferner liegen sie in einem falschen Untersuchungsbericht des Klinikums Großhadern, der wiederum einem verjährten Untersuchungsbericht einer anderen Klinik nachgeschrieben ist. Auch nur die einfache Feststellung, dass meine Schädelverletzung am Knochenverlauf deutlich sichtbar ist, würde dem vorherigen Untersuchungsbericht widersprechen und damit zeigen, dass er nicht auf einer eigenen Untersuchung basiert. Die Devise lautet: Mag der Patient auch echte Probleme haben, man wird dem Urteil eines Kollegen doch nicht widersprechen.